TSG Bergedorf

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Veranstaltungen

[11.09.2010 22:00]
time out PARTY! vs. Boxen LIVE!
[15.09.2010 09:20]
Bergedorfer Gesundheitstag
[18.09.2010 - 19.09.2010]
TSG-Wochenende
[19.09.2010 10:00]
5. Hamburger Kinder-Olympiade & Familien-Aktionstag
[29.10.2010 - 31.10.2010]
Kongress: Bewegung: Superfaktor für Bildung - Zusammenhalt - Zukunft

Shirts, Sweats, Caps & more...

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Hier kannst du T-Shirts, Sweatshirts und viele andere Dinge mit dem TSG oder be.Fit Logo bestellen

Kleinkindturnen

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Achtung! Es besteht die Gefahr, dass ihr Kind nicht mehr nach Hause möchte...

Wir bilden aus!

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Kongress 2010

...alles über den Kongress
Bewegung: Superfaktor für Bildung - Zusammenhalt - Zukunft

Bewegung ist der Grundstoff und das Medium des Lernens. Für alle, die sich für die soziale, politische und entwicklungspädagogische Bedeutung von Bewegung interessieren findet vom 29. - 31.10.2010 in Hamburg-Bergedorf ein bundesweit ausgeschriebener Kongress statt.
...alles über den Kongress

Die beitragsfreie Sportmöglichkeit

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So können Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen bei uns kostenlos Sport treiben!

TSG Sport und Shopping Card

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Sparen und Sponsern - mit der neuen TSG Sport- und Shopping Card können Sie bei über 80 Akzeptanzstellen in Bergedorf günstiger einkaufen.

time out - Sportsbar, Lounge und Restaurant

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time out - die Sportsbar & Lounge im TSG Sportforum bietet viel Platz für hungrige und durstige Sportler! Erleben Sie alle Fußball-Spiele des HSV & FC St. Pauli live auf unserer Großbildleinwand, sowie weitere populäre Sportveranstaltungen!

Nächste "time out PARTY!":
Samstag, 11.09.2010

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Kooperationspartner der TSG Bergedorf

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Das medizinische Versorgungszentrum vom Vereinsarzt der TSG Bergedorf Dr. Soyka & Partner

Einsatzstelle Freiwilliges soziales Jahr (FSJ)

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Der TSG Finanzservice Tipp

Sichern Sie sich bis zu 35.000 € Steuervorteil
Alle Infos hier

Integration durch Sport

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Flashticker

+++ Familien-Aktionstag und 5. Hamburger Kinderolympiade im TSG Sportforum! Sonntag 19. September 2010 von 10 - 18 Uhr +++
+++ TSG-Wochenende am 18. & 19. September 2010 in allen vereinseigenen Anlagen der TSG Bergedorf +++
+++ time out PARTY! vs. Boxen LIVE! - am Samstag, den 11.09.2010 ab 22 Uhr in der time out Sportsbar & Lounge (TSG Sportforum) +++

Satzungsauszug

Auszug aus der Satzung der TSG Bergedorf


§ 4 Mitglieder

1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Die Mitgliedschaft im Verein ist unteilbar; es können nicht mehrere Personen gemeinsam eine Mitgliedschaft erwerben.

2. Der Verein führt folgende Mitglieder:
- Ordentliche Mitglieder
- Passive Mitglieder; dies sind Mitglieder, die den Verein fördern und nicht am Vereinsangebot teilhaben.
- Ehrenmitglieder; dies sind Mitglieder, die wegen besonderer Verdienste um den Verein von der Delegiertenversammlung auf Vorschlag des Vorstandes auf Lebenszeit zu Ehrenmitgliedern ernannt worden sind.
- Kurzzeitmitglieder; dies sind Mitglieder für bestimmte erklärte Zeiträume.
- Fördermitglieder, dies sind Mitglieder, die eine Abteilung im Verein unterstützen, jedoch nicht am Vereinsangebot teilhaben.

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft


1. Die Mitgliedschaft endet durch
- Austritt
- Ausschluss
- Tod
2. Ein Austritt ist zum 30.6 und 31.12 eines Jahres möglich, wenn er spätestens sechs Wochen vorher schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt wurde.
Die gleiche Frist gilt für den Austritt aus einzelnen Abteilungen und für die Umstellung von einer aktiven in eine passive Mitgliedschaft.
In begründeten Ausnahmefällen kann der Vorstand Ausnahmen von der Frist zulassen. Näheres ist in der Geschäftsordnung des Vorstandes zu regeln.
3. Der Vorstand kann Mitglieder aus dem Verein ausschließen
- für wiederholte vorsätzliche Verstöße gegen die Satzung bzw. Interessen des Vereins sowie gegen Beschlüsse und Anordnungen der Vereinsorgane,
- für unehrenhaftes Verhalten, soweit es mit dem Vereinsleben in unmittelbarem Zusammenhang steht und dem Ansehen des Vereins schadet,
- wegen Verletzung der Beitragspflicht.
- wegen Verletzung der Beitragspflicht.

Vor Ausschluss ist dem Mitglied Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme oder Anhörung in der nächstfolgenden Vorstandssitzung zu geben. Hierzu ist das Mitglied schriftlich vom Vorstand aufzufordern bzw. zu laden. Nimmt das Mitglied diese Möglichkeiten nicht war, ist ohne Anhörung zu entscheiden.
Gegen den Ausschluss steht die Berufung an das Schiedsgericht frei. Die Berufung ist binnen einer Woche nach Bekanntgabe des Ausschlusses beim Vorstand schriftlich einzureichen. Das Ausschlußverfahren gilt nicht bei Verletzung der Beitragspflicht; diese können zum sofortigen Ausschluß führen.

§ 7 Beiträge

1. Beiträge sind eine Bringschuld.
2. Die Höhe der Beiträge und eines evtl. Eintrittsgeldes wird vom Vorstand festgesetzt. Die Beiträge sind grundsätzlich im Voraus zu entrichten, und zwar entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise entweder zum Ersten eines Monats, zum Ersten eines Quartals oder jeweils zum 02. Januar eines Jahres.
3. Der Vorstand ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes Umlagen zu beschließen, die einen Vierteljahresbeitrag nicht übersteigen dürfen. Ein solcher Beschluss bedarf einer Dreiviertelmehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Über höhere Umlagen entscheidet die Delegiertenversammlung.
4. Für einzelne Fach-/ Sportbereiche dürfen Sonderbeiträge /-zahlungen erhoben werden. Sonderbeiträge /-zahlungen bedürfen der Zustimmung durch den Vorstand.
5. Für die noch nicht volljährigen Mitglieder sind die gesetzlichen Vertreter zur Zahlung der Beiträge zu verpflichten.
6. Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende sind beitragsfrei.
7. Der Vorstand ist berechtigt, das Verfahren zur Beitragserhebung dem jeweiligen Stand der Technik und Gewohnheiten anzupassen.
8. Jede Änderung von Beiträgen, Umlagen, Sonderzahlungen, Sonderbeiträgen, Einführung von neuen Beiträgen ist den Mitgliedern mindestens zwei Monate vorher in den Publikationen des Vereins
anzuzeigen.

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